8.3.2.5 Fugenversagen durch Kippen der Einzelsteine

Bei Verwendung von großformatigen Steinen mit einem Seitenverhältnis von hu > lu (Steinhöhe > Steinlänge) ist bei Mauerwerk ohne Stoßfugenvermörtelung ergänzend zu den vorgenannten Nachweisen die Querkrafttragfähigkeit infolge Fugenversagen am Einzelstein zu führen. Eine Haftzugfestigkeit senkrecht zur Lagerfuge wird hierbei aufgrund der im Regelfall wechselnden Beanspruchungsrichtung und der daraus beim verwendeten Bemessungsmodell theoretisch resultierenden Gefügelockerung nicht berücksichtigt. Bei vermörtelten Stoßfugen ist diese Versagensart aber auch bei den besonderen Steinformaten nicht bemessungsrelevant. Die zugehörige Querkrafttragfähigkeit für diesen Sonderfall ergibt sich zu:

Gleichung 8.17

mit
γM           Teilsicherheitsbeiwert für Mauerwerk nach Kap. 3.1.5
lu             Länge des Steines
hu            Höhe des Steines
h              Höhe der Aussteifungsscheibe (1 Geschoss)
min NEd   Bemessungswert der einwirkenden Normalkraft in halber Wandhöhe

Damit ist die Querschnittstragfähigkeit unabhängig von der Materialfestigkeit und hängt ausschließlich von den geometrischen Gegebenheiten der Mauersteine und der Wand ab. Diese Größen sind nur geringen Streuungen unterworfen, weshalb ein reduzierter Teilsicherheitsbeiwert auf der Widerstandsseite ausreichend ist, was ersatzweise durch den Faktor 2/3 in Gleichung (8.17) mit erfasst wird. Dieser Faktor berücksichtigt darüber hinaus geometrische Abhängigkeiten.

Der Nachweis ist unter minimaler Auflast in halber Wandhöhe zu führen.