8.3.2 Nachweis bei Scheibenschub
8.3.2.4 Schubdruckversagen
Der Nachweis entspricht dem Nachweis der schiefen Hauptdruckspannungen am Wandfuß und hängt maßgeblich vom vorhandenen Überbindemaß ab. Dieser Nachweis kann – wie in [13] gezeigt – nur bei verminderten Überbindemaßen lol < 0,4 · hu gegenüber dem Biegeversagen in Scheibenrichtung bemessungsrelevant werden und ist daher nur in Sonderfällen bei besonderen Ausführungsvarianten von Elementmauerwerk zu überprüfen. Die zugehörige Querkrafttragfähigkeit ergibt sich zu:
mit
c Beiwert für die Schubspannungsverteilung
c = 1,0 für h / l ≤ 1,0 bzw. für λv ≤ 1,0 und c = 1,5 für h / l ≥ 2 bzw. für λv ≥ 2.
Zwischenwerte dürfen in beiden Fällen interpoliert werden.
lc überdrückte Wandlänge bei starr-plastischer Spannungsverteilung nach Gl. (8.16)
t Wanddicke
fk charakteristischer Wert der Mauerwerksdruckfestigkeit nach Kap. 2.2.2
γM Teilsicherheitsbeiwert für Mauerwerk nach Kap. 3.1.5
NEd Bemessungswert der einwirkenden Normalkraft
lol Überbindemaß
hu Höhe des Steines
Die überdrückte Wandlänge lc muss in diesem Fall, da die maximale Auflast bemessungsrelevant ist, unter Ansatz einer starr-plastischen Spannungs-Dehnungs-Beziehung bestimmt werden und ergibt sich zu:
mit
Φmax Traglastbeiwert in Abhängigkeit des Verfahrens zur Ermittlung der Schnittgrößen nach Kap. 7.5
l Wandlänge