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6.2 Stark vereinfachtes Nachweisverfahren

6.2.2 Nachweisformat

Der Nachweis der aufnehmbaren Normalkraft erfolgt grundsätzlich analog zum vereinfachten Verfahren (s. Gleichungen (6.1) und (6.2)). Der Traglastfaktor wird in Anhang A der DIN EN 1996-3/NA mit cA bezeichnet und hängt lediglich von der Wandschlankheit ab. Zur Vereinheitlichung der Bezeichnungen wird hier ebenfalls der Buchstabe Φ für den Traglastfaktor verwendet.

Für vollaufliegende Decken gilt für den Traglastfaktor Φ:

Φ = 0,5   für   λ ≤ 18;
Φ = 0,4   für   λ ≤ 18   und   fk < 1,8 N/mm²   und   lf > 5,5 m
Φ = 0,33   für   18 < λ ≤ 21   sowie generell für Wände im obersten Geschoss

Bei Wänden mit teilaufliegenden Decken und

  • fk ≥ 1,8 N/mm² und einer Deckenstützweite > 5 m oder
  • fk < 1,8 N/mm² und einer Deckenstützweite > 4 m sowie

generell bei Wänden als Endauflager im obersten Geschoss, insbesondere unter Dachdecken sind die Werte für Φ mit a/t zu multiplizieren.

Die Schlankheit der Wand λ ist dabei aus dem Verhältnis der Knicklänge der Wand hef zur Wanddicke t zu bestimmen (s. Kap. 6.2.1).

Der Nachweis des Mindestwerts der einwirkenden Normalkraft erfolgt analog zum vereinfachten Verfahren nach Gleichung (6.9).