6.1.3 Mindestauflast

In DIN EN 1996-3 ist für windlastbeanspruchte Wände als zusätzliche Anwendungsbedingung ein Nachweis der Mindestwanddicke für tragendes Mauerwerk enthalten, der gemäß Nationalem Anhang in Deutschland nicht geführt werden muss. Stattdessen wird entsprechend der neusten Ausgabe des deutschen Nationalen Anhangs (Ausgabe 2019-12) für Wände, die als Endauflager für Decken oder Dächer dienen und durch Wind beansprucht werden, ein ergänzender Nachweis in ähnlicher Form gefordert. Danach darf der Nachweis der Mindestauflast vereinfacht nach Gleichung (6.9) in Wandmittenhöhe erfolgen, sofern kein genauerer Nachweis erfolgt. Ist dieser Nachweis nicht erfüllt, können die betreffenden Wände bzw. Wandabschnitte auf der sicheren Seite liegend als nichttragende Außenwände nach Kap.10 bemessen und ausgeführt werden.

Für den Nachweis muss der charakteristische Wert der ständigen Einwirkungen NGk größer sein als die nach Gleichung (6.9) berechnete Mindestauflast. Beim Ansatz der ständigen Einwirkungen dürfen neben dem Eigengewicht der Stahlbeton-Dachdecke auch das Gewicht von Attiken mit angesetzt werden. Der Nachweis ist zudem in Wandmittenhöhe zu führen, so dass das Eigengewicht der halben Wand zuzüglich Putz ebenfalls angerechnet werden darf. Auch ständige Lasten des Dachaufbaus dürfen bei der Bestimmung von NEd,min berücksichtigt werden.

Gleichung 6.9

mit
NGk    charakteristischer Wert der ständigen Einwirkungen
NGk,Decke   charakteristischer Wert der ständigen Einwirkungen am Wandkopf (z. B. aus der Dachdecke, Attika und ggf. Ausbaulasten)
h        lichte Wandhöhe
γMW   Wichte des Mauerwerks
wk      charakteristische Windlast nach Kap. 3.2.3
γQ      Teilsicherheitsbeiwert für die veränderliche Einwirkung
b        die Einwirkungsbreite der Windlast
a        Deckenauflagertiefe (bei voll aufliegender Decke ist a = t zu setzen)

In üblichen Fällen wird dieser Nachweis nur bei parallel zu langen Wandabschnitten spannenden Dachdecken mit entsprechend geringen Auflasten maßgebend. Zudem bezieht sich der Nachweis auf 2-seitig oben und unten gehaltene Wände, sodass bei kraftschlüssig angeschlossenen Querwänden, insbesondere an den Gebäudeecken die Ableitung der Windlast häufig ohnehin gegeben ist. Bei Pfeilern zwischen Fensteröffnungen ist der Nachweis durch die Lastkonzentration in der Regel ebenfalls immer erfüllt.

Wird Gleichung (6.9) nach der einwirkenden Windlast aufgelöst, kann direkt die aufnehmbare Windeinwirkung bestimmt werden:

Gleichung 6.10

Ein Vergleich der auf diese Weise ermittelten aufnehmbaren Windlast mit den in DIN EN 1991-1-4/NA angegebenen Windeinwirkungen zeigt, dass der Nachweis der Mindestauflast bei praxisüblichen Mauerwerksgebäuden in den Windzonen 1 bis 3 im Binnenland problemlos erfüllt werden kann. Lediglich in der Windzone 4 sowie in den Küstenbereichen und auf den Inseln ist ggf. ein zweiachsiger Lastabtrag der Decken mit entsprechend größeren Auflasten erforderlich, wenn lange Außenwandbereiche ohne Fensteröffnungen vorhanden sind und eine seitliche Halterung der Außenwand durch Querwände nicht gegeben ist (vgl. [10]).