3.1.6 Bemessungswerte im Grenzzustand der Tragfähigkeit

Die Bemessungswerte der Mauerwerksfestigkeiten werden im Grenzzustand der Tragfähigkeit immer mit einem Teilsicherheitsbeiwert γM beaufschlagt.

Der Bemessungswert der Mauerwerkdruckfestigkeit errechnet sich daher wie folgt:

Gleichung 3.11

mit

ζ     Dauerstandsfaktor
fk    Mauerwerks-Druckfestigkeit
γM  Teilsicherheitsbeiwert

Der Dauerstandsfaktor ζ berücksichtigt Langzeiteinwirkungen und weitere Einflüsse. Für eine dauernde Beanspruchung infolge von Eigengewicht, Schnee- und Verkehrslasten gilt ζ = 0,85. Für kurzzeitige Beanspruchungsarten darf ζ =1,0 gesetzt werden.

Der Bemessungswert der Schubfestigkeit fvd sowie der Biegezugfestigkeiten fxd1 und fxd2 wird nach DIN EN 1996-1-1/NA folgendermaßen ermittelt:

Gleichung 3.12