3.1.5 Teilsicherheitsbeiwerte

Während in der Vorgängernorm zu DIN EN 1996-1-1/NA, DIN 1053-1, das globale Sicherheitskonzept, bei der ein pauschaler Sicherheitsabstand über einen einzelnen (globalen) Sicherheitsbeiwert geregelt wurde, basiert DIN EN 1996-1-1/NA auf dem Teilsicherheitskonzept. Bei diesem Konzept werden verschiedene Einwirkungen und Widerstände mit unterschiedlichen Sicherheitsbeiwerten beaufschlagt bzw. abgemindert und ermöglichen so eine bessere Differenzierung der verschiedenen Eingangsgrößen. Diese wird notwendig, da die verschiedenen Eingangsgrößen unterschiedliche Unsicherheiten bzw. Streuungen aufweisen, deren genauere Berücksichtigung somit zu einer effizienteren Bemessung mit gleichmäßigerem Zuverlässigkeitsniveau führt.

Da es sich bei üblichem Mauerwerk in Kontinentaleuropa um eine unbewehrte Bauweise handelt, ist eine starke Interaktion zwischen Einwirkung und Widerstand gegeben. Hier offenbart sich ein weiterer Vorteil des Teilsicherheitskonzepts: eine detaillierte Berücksichtigung der möglichen Lastkombinationen. So kann z.B. sowohl minimale als auch maximal Auflast mit der entsprechenden maximalen Horizontallast (u.a. bei Aussteifungsscheiben) kombiniert werden und damit der genannten Interaktion in der Bemessung Rechnung getragen werden.

Die Teilsicherheitsbeiwerte für die Bemessung nach DIN EN 1996-1-1/NA und DIN EN 1996-3/NA betragen für den Grenzzustand der Tragfähigkeit auf der Widerstandsseite:

Tabelle 3-3: Teilsicherheitsbeiwerte für das Material im Grenzzustand der Tragfähigkeit nach [8] und [9]

Material

Mauerwerk aus

γM

Bemessungssituation

ständig und vorübergehend

außergewöhnlich

A

Steinen der Kategorie I und Mörtel nach Eignungsprüfung a

1,5

1,3

B

Steinen der Kategorie I und Rezeptmörtel b

wie A

wie A

C

Steine der Kategorie II

Für tragendes Mauerwerk in Deutschland nicht anwendbar

a  Anforderungen an Mörtel nach Eignungsprüfung sind in DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412 sowie DIN 18580 gegeben.

b  Gilt nur für Baustellenmörtel nach DIN 18580

Sofern erforderlich, ist für den Nachweis im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit der Teilsicherheitsbeiwert für das Material (alle Baustoffeigenschaften) mit γM = 1,0 zu verwenden.

Für die Einwirkungsseite gilt im Grenzzustand der Tragfähigkeit:

bei ständigen Lasten:

γG = 1,35 für ungünstige Auswirkung
γG = 1,00 für günstige Auswirkung

bei veränderlichen Lasten:

γQ = 1,50 für ungünstige Auswirkung
γQ = 0 für günstige Auswirkung