10.3.2 Ringanker

Nach der Vorgängernorm des Eurocodes 6, der DIN 1053-1, mussten alle Außenwände und diejenigen Innenwände, die der Abtragung der Aussteifungskräfte dienen, Ringanker erhalten, wenn folgende Randbedingungen vorlagen:

  • Bauten mit mehr als 2 Vollgeschossen
  • Bauten mit Längen größer 18 m
  • Wände mit großen Öffnungen
  • bei ungünstigen Bodenverhältnissen

Vergleichbare Regelungen sind im Eurocode 6 nicht enthalten. Es empfiehlt sich jedoch, die bewährten Regeln bei der Planung zu berücksichtigen. Ringanker sind nach DIN EN 1992‑1‑1/NA für eine aufzunehmende Zugkraft von mindestens NEd = 70 kN zu dimensionieren bzw. einer Mindeststahlquerschnittsfläche von as = 140 mm2 zu bewehren (z.B. 2 ∅ 10 oder 1 ∅ 14). In einer Stahlbetondecke vorhandene Bewehrung darf in gewissen Grenzen angerechnet werden. Ringanker können auch aus bewehrtem Mauerwerk oder mit sog. Mauerwerksschalen hergestellt werden, wenn die entsprechenden Zugkräfte aufgenommen werden können.