10.2.1 Anforderungen und Grenzabmessungen

Nicht tragende Innenwände sind Raumtrennwände, die keine statischen Aufgaben für die Gesamtkonstruktion, auch nicht zur Gebäudeaussteifung, zu erfüllen haben und keine Beanspruchungen aus Wind aufweisen. Sie können entfernt werden, ohne dass die Standsicherheit des Gebäudes beeinträchtigt wird. Die Standsicherheit der nicht tragenden Innenwände ist durch die Verbindung mit den an sie angrenzenden Bauteilen (Querwände oder gleichwertige Maßnahmen und Decken) gegeben, sofern zulässige Grenzlängen (früher: Grenzabmessungen) der Wände nicht überschritten werden. Bei entsprechender Ausführung erfüllen sie hohe Anforderungen an den Wärme-, Schall und Brandschutz.

Im Gegensatz zu nichttragenden Außenwänden, zu denen im Eurocode 6 Regelungen zu finden sind, werden nichttragende Innenwände überwiegend in DIN 4103 geregelt. Danach sind nichttragende Innenwände sowie deren Anschlüsse so auszubilden, dass sie die folgenden Anforderungen nach DIN 4103-1 erfüllen:

  • Sie müssen statischen – vorwiegend ruhenden – sowie stoßartigen Belastungen, wie sie im Gebrauchszustand entstehen können, widerstehen.
  • Sie müssen, neben ihrer Eigenlast einschließlich Putz oder Bekleidung, die auf ihre Fläche wirkenden Lasten aufnehmen und auf andere Bauteile, wie Wände, Decken und Stützen, abtragen.
  • Sie müssen leichte Konsollasten aufnehmen, deren Wert qk ≤ 0,4 kN/m beträgt (Lastanordnung: Bild 10-2). Bilder, Buchregale, kleine Wandschränke u.ä. lassen sich so an jeder Stelle der Wand unmittelbar mit einem geeigneten Befestigungsmittel anbringen.
  • Sie dürfen sowohl bei weichen als auch bei harten Stößen nicht zerstört oder örtlich durchstoßen werden.
  • Sie müssen zum Nachweis ausreichender Biegegrenztragfähigkeit eine horizontale Linienlast qh,k aufnehmen, die 0,9 m über dem Fußpunkt der Wand angreift (Bild 10-2).

Entsprechend der Nutzung der Räume, zwischen denen die nichttragenden Innenwände errichtet werden sollen, sind beim Nachweis der Biegegrenztragfähigkeit in Abhängigkeit vom Einbaubereich unterschiedlich große horizontale Streifenlasten anzusetzen. Nach DIN 4103-1 werden die Einbaubereiche wie folgt definiert:

Einbaubereich 1:

Bereiche mit geringer Menschenansammlung, z.B. Wohnungen, Hotel-, Büro-, Krankenräume und ähnlich genutzte Räume einschließlich der Flure:

qh1,k = 0,5 kN/m
 

Einbaubereich 2:

Bereiche mit großer Menschenansammlung, z.B. größere Versammlungsräume, Schulräume, Hörsäle, Ausstellungs- und Verkaufsräume und ähnlich genutzte Räume. Hierzu zählen auch stets Trennwände zwischen Räumen mit einem Höhenunterschied der Fußböden ≥ 1,00 m:

qh2,k = 1,0 kN/m
 

Nichttragende innere Trennwände sind auch mit Wanddicken t < 115 mm zulässig. Es muss jedoch eine Mindestwanddicke von t ≥ 50 mm eingehalten werden. Die maximale Wandhöhe nichttragender Innenwände wurde in Abhängigkeit der Lagerungsart (3- oder 4-seitig), einer möglichen vertikalen Auflast sowie der Wanddicke und der verwendeten Steinart bzw. Steinrohdichte durch umfangreiche Versuche ermittelt. Die Ergebnisse werden seit Jahrzehnten im Mauerwerksbau angewendet und haben sich allgemein bewährt. Sie sind in Tabelle 10‑2 bis Tabelle 10‑4 für verschiedene Fälle dargestellt.

Unter Auflast wird dabei verstanden, dass die Wände bis unter die Decke gemauert wurden und sich diese durch Kriechen und Schwinden konstruktiv auf die Innenwände auflagert. Bei dreiseitiger Lagerung ist zu unterscheiden, ob sich der freie Rand an der Wandseite oder am Wandkopf befindet. Bei Wandhöhen h > 6 m ist stets ein statischer Nachweis erforderlich. Freie Wandlängen l > 12 m sollten vermieden werden.

Die Lasten nichttragender Trennwände auf Decken dürfen vereinfachend über einen flächig anzusetzenden Zuschlag auf die charakteristische Nutzlast berücksichtigt werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht der leichten Trennwände 5,0 kN/m nicht überschreitet. Schwerere Trennwände (> 5,0 kN/m) müssen gemäß DIN EN 1991-1-1/NA als Linienlasten in der statischen Berechnung der Decken berücksichtigt werden (siehe auch Kap. 4.2).

Bei Überschreitung der zulässigen Wandlängen, können die Wandflächen durch Aussteifungsstützen zum Beispiel aus Holz, Stahl oder Stahlbeton unterteilt werden. Der Planer muss entscheiden, ob die in Tabelle 10‑2 bis Tabelle 10‑4 angegebenen Grenzlängen tatsächlich ausgenutzt werden. Bei Wandhöhen > 4,5 m wird empfohlen, solche Wände durch horizontale Tragelemente (z.B. horizontale Riegel aus ausbetonierten U-Schalen mit Bewehrung) zu unterteilen. Insbesondere bei Wandlängen > 6 m ist die Rissesicherheit abzuschätzen und die Verformungsverträglichkeit der nichttragenden inneren Trennwände und der angrenzenden Bauteile zu beurteilen.

Tabelle 10‑2: Grenzmaße für vierseitig gehaltene Wände ohne Auflast2),3) und dreiseitig gehaltene Wände mit einem freien vertikalen Rand*) nach [12]

Wanddicke cm

Max. Wandlänge in m im Einbaubereich I (oberer Wert) / Einbaubereich II (unterer Wert)

Wandhöhe in m

2,5

3,0

3,5

4,0

4,5

≤ 6,0

5,01)

3,0

1,5

3,5

2,0

4,0

2,5

-

-

-

-

-

-

6,01)

4,0

2,5

4,5

3,0

5,0

3,5

5,5

-

-

-

-

-

7,01)

5,0

3,0

5,5

3,5

6,0

4,0

6,5

4,5

7,0

5,0

-

-

9,01)

6,0

3,5

6,5

4,0

7,0

4,5

7,5

5,0

8,0

5,5

-

-

10,01)

7,0

5,0

7,5

5,5

8,0

6,0

8,5

6,5

9,0

7,0

-

-

11,5

10,0

6,0

10,0

6,5

10,0

7,0

10,0

7,5

10,0

8,0

-

-

17,5

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

24,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

1) Für Kalksandsteine (trockene Kalksandsteine sind vorzunässen) gelten die angegebenen Werte bei Verwendung von Normalmörtel M 10 oder Dünnbettmörtel bei Wanddicken < 11,5 cm. Bei Wanddicken ≥ 11,5 cm ist mindestens Normalmörtel M 5 oder Dünnbettmörtel zu verwenden.

2) Für Porenbetonsteine gelten die angegebenen Werte bei Verwendung von Normalmörtel M 10 oder Dünnbettmörtel. Bei Wanddicken < 17,5 cm und Verwendung von M 2,5 oder M 5 sind die Werte für die zulässigen Wandlängen zu halbieren.

3) Auf die Vermörtelung von Stoßfugen kann unter bestimmten Bedingungen verzichtet werden. Bei Wänden ohne Stoßfugenvermörtelung mit l/h < 2 sind die Werte aus dieser Tabelle zu halbieren.

*) Bei dreiseitiger Halterung (ein freier vertikaler Rand) gelten die halben Tabellenwerte

Tabelle 10‑3: Grenzmaße für vierseitig gehaltene Wände mit Auflast2),3) und dreiseitig gehaltene Wände mit einem freien vertikalen Rand*) nach [12]

Wanddicke cm

Max. Wandlänge in m im Einbaubereich I (oberer Wert) / Einbaubereich II (unterer Wert)

Wandhöhe in m

2,5

3,0

3,5

4,0

4,5

≤ 6,0

5,01)

5,5

2,5

6,0

3,0

6,5

3,5

-

-

-

-

-

-

6,01)

6,0

4,0

6,5

4,5

7,0

5,0

-

-

-

-

-

-

7,01)

8,0

5,5

8,5

6,0

9,0

6,5

9,5

7,0

-

7,5

-

-

9,01)

12,0

7,0

12,0

7,5

12,0

8,0

12,0

8,5

12,0

9,0

-

-

10,01)

12,0

8,0

12,0

8,5

12,0

9,0

12,0

9,5

12,0

10,0

-

-

11,5/15,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

-

-

≥ 17,5

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

1) Für Kalksandsteine (trockene Kalksandsteine sind vorzunässen) gelten die angegebenen Werte bei Verwendung von Normalmörtel M 10 oder Dünnbettmörtel bei Wanddicken < 11,5 cm. Bei Wanddicken ≥ 11,5 cm ist mindestens Normalmörtel M 5 oder Dünnbettmörtel zu verwenden.

2) Für Porenbetonsteine gelten die angegebenen Werte bei Verwendung von Normalmörtel M 10 oder Dünnbettmörtel. Werden Wanddicken ≤ 17,5 cm mit Normalmörtel M 2,5 oder M 5 ausgeführt, so sind die Werte für die zulässigen Wandlängen zu halbieren.

3) Auf die Vermörtelung von Stoßfugen kann unter bestimmten Bedingungen verzichtet werden. Bei Wänden ohne Stoßfugenvermörtelung mit l/h < 2 sind die Werte aus dieser Tabelle zu halbieren.

*) Bei dreiseitiger Halterung (ein freier vertikaler Rand) gelten die halben Tabellenwerte

Tabelle 10‑4: Grenzmaße für dreiseitig gehaltene Wände (der obere Rand ist frei) ohne Auflast2),3) nach [12]

Wanddicke cm

Max. Wandlänge in m im Einbaubereich I (oberer Wert) / Einbaubereich II (unterer Wert)

Wandhöhe in m

2,00

2,25

2,50

3,00

3,50

4,00

4,50

≤ 6,00

5,01)

3,0

1,5

3,5

2,0

4,0

2,5

5,0

-

6,0

-

-

-

-

-

-

-

6,01)

5,0

2,5

5,5

2,5

6,0

3,0

7,0

3,5

8,0

4,0

9,0

-

-

-

-

-

7,01)

7,0

3,5

7,5

3,5

8,0

4,0

9,0

4,5

10,0

5,0

10,0

6,0

10,0

7,0

-

-

9,01)

8,0

4,0

8,5

4,0

9,0

5,0

10,0

6,0

10,0

7,0

12,0

8,0

12,0

9,0

-

-

10,01)

8,0

5,0

9,0

5,0

10,0

6,0

12,0

7,0

12,0

8,0

12,0

9,0

12,0

10,0

-

-

11,5/15,0

8,0

6,0

9,0

6,0

10,0

7,0

12,0

8,0

12,0

9,0

12,0

10,0

12,0

10,0

-

-

≥ 17,5

12,0

8,0

12,0

9,0

12,0

10,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

12,0

1) Für Kalksandsteine (trockene Kalksandsteine sind vorzunässen) gelten die angegebenen Werte bei Verwendung von Normalmörtel M 10 oder Dünnbettmörtel bei Wanddicken < 11,5 cm. Bei Wanddicken ≥ 11,5 cm ist mindestens Normalmörtel M 5 oder Dünnbettmörtel zu verwenden.

2) Für Porenbetonsteine gelten die angegebenen Werte bei Verwendung von Normalmörtel M 10 oder Dünnbettmörtel. Bei Wanddicken ≤ 17,5 cm und der Verwendung von der Normalmörtel M 2,5 oder M 5 sind die Werte für die zulässigen Wandlängen zu halbieren.

3) Auf die Vermörtelung von Stoßfugen kann unter bestimmten Bedingungen verzichtet werden.

In DIN EN 1996-3/NA ist im Anhang B ein weiteres Verfahren für die Bemessung von nichttragenden Innenwänden enthalten. Unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen können die zulässigen Wandgeometrien für die Ausführungen der seitlichen Halterungen der Wand (Typ a bis d) aus Bild 10-3 entnommen werden:

  • Wandlänge l ≤ 12 m
  • lichte Wandhöhe h ≤ 6 m
  • Mindestwanddicke t ≥ 11,5 cm
  • Horizontale Einwirkung hEd ≤ 0,5 kN/m (EB I)
  • Die Wand im Inneren des Gebäudes liegt
  • Die Wand darf außer ihrem Eigengewicht keine weiteren vertikalen Einwirkungen aufweisen
  • Die Wand nicht als Auflager schwerer Gegenstände wie z. B. Möbel, Sanitär- oder Heizungsanlagen, verwendet wird
  • Die Stabilität der Wand darf nicht durch Verformungen anderer Bauteile beeinträchtigt sein
  • Auswirkungen von Öffnungen (AÖff > 0,025·Awand) müssen berücksichtigt werden
  • Die größte Fläche einer Einzelöffnung nicht größer als 0,1 m² und die Länge oder Breite einer Einzelöffnung nicht größer als 0,5 m ist.

Ausführung der seitlichen Halterung der Wand nach Bild 10-3:

  • Typ a: Halterung an allen vier Rändern;
  • Typ b: Halterung an allen Rändern, mit Ausnahme eines vertikalen Randes
  • Typ c: Halterung an allen Rändern, mit Ausnahme des oberen Randes
  • Typ d: Halterung nur am oberen und unteren Rand

Für Wände mit Öffnungen dürfen die Mindestdicke und die Grenzabmessungen ebenfalls nach Bild 10-3 bestimmt werden, wenn der Wandtyp auf der Grundlage der Darstellungen in Bild 10-4 und abgeleitet wird.

Weiterhin sind bei Öffnungen folgende Einschränkungen zu berücksichtigen:

  • Wandtyp a mit Öffnung ist als Wandtyp b zu berücksichtigen, wobei l der größere Wert von l1 und l2 ist.
  • Für Wandtyp c mit Öffnung ist dieser Anhang nicht anwendbar.
  • Für Wandtyp d mit Öffnungen ist dieser Anhang für den linken, den mittleren und den rechten Teil der Wand anwendbar, wenn l3 ≥ 2/3 l und l3 ≥ 2/3 h ist.