9.5 Ausführung, Abdichtung und Konstruktion

Ungünstige Verhältnisse können auch bereits im Bauzustand entstehen, wenn unmittelbar nach dem Betonieren der Kellerdecke mit der Bodenverfüllung des Arbeitsraumes begonnen wird. Das Verfüllen des Erdreiches an die Kelleraußenwand darf daher erst nach Fertigstellung der Kellerdecke und bei dem durch den Planer vorgegebenen Baufortschritt zur Gewährleistung der minimal erforderlichen Auflast auf die Kellerwand erfolgen. Beim Verfüllen sind Verdichtungsgeräte mit geringer Verdichtungsenergie zu verwenden. Es ist lagenweise zu verdichten oder es sind zusätzliche Abstützungen der Wand für den Bauzustand auszuführen.

Erfolgt der Nachweis der Kellerwand vereinfacht nach DIN EN 1996-3/NA ist sicherzustellen, dass bei der Verfüllung und Verdichtung des Arbeitsraumes nur nichtbindiger Boden nach DIN 1054 und nur Rüttelplatten oder Stampfer mit folgenden Eigenschaften nach DIN EN 1996-2/NA zum Einsatz kommen:

  • Breite des Verdichtungsgerätes ≤ 50 cm
  • Wirktiefe ≤ 35 cm
  • Gewicht bis etwa 100 kg bzw. Zentrifugalkräfte bis max. 15 kN

Sind die vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten, müssen entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit während des Einbaus der Verfüllmassen erfolgen oder es ist ein gesonderter Nachweis unter Berücksichtigung des erhöhten Erddrucks zur führen.

Zum Schutz der Mauerwerkswände gegen aufsteigende Feuchtigkeit und Sickerwasser sind waagerechte Abdichtungen unter den Wänden (Querschnittsabdichtungen) erforderlich. Neben den bahnenförmigen Querschnittsabdichtungen mit besandeten Bitumendachbahnen R500 (nach DIN EN 14967 in Verbindung mit DIN SPEC 20000-202) können diese auch durch mineralische Dichtungsschlämmen (nach DIN 18533-3) oder durch Material mit mindestens gleichwertigem Reibungsverhalten hergestellt werden. Alle Abdichtungsarten müssen insbesondere bei Anordnung am Wandfuß die auftretenden Horizontalkräfte aus Erddruckbeanspruchung in der Wand sicher weiterleiten.

Die vertikale Abdichtung erfolgt mittels Kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (KMB), einlagigen Dichtungsbahnen oder flexiblen Dichtschlämmen (s. Bild 9‑10). Generell ist die Abdichtung von erdberührten Bauteilen in der DIN 18533 geregelt. Teil 1 beschreibt hierbei die Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze für Abdichtungssysteme. In Teil 2 sind die Regelungen für die Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen und in Teil 3 die Regelungen für die Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen aufgeführt.

Bei aufstauendem Sickerwasser ist in den meisten Fällen ein gering durchlässiger Boden vorhanden, weshalb das Oberflächenwasser nur langsam abfließen kann und sich daher aufstaut. Deshalb wird dann meist eine Drainage angeordnet, die das Abfließen wesentlich erleichtert. Die eigentliche Abdichtung des Bauwerks wird dabei analog zu einem nur durch Bodenfeuchtigkeit beeinträchtigten Gebäude ausgeführt. Die Konstruktion einer solchen Kellerwand ist in Bild 9‑11 für eine Ausführung mit und ohne Wärmedämmung dargestellt.