8.3.2.4 Schubdruckversagen

Der Nachweis entspricht dem Nachweis der schiefen Hauptdruckspannungen am Wandfuß und hängt maßgeblich vom vorhandenen Überbindemaß ab. Dieser Nachweis kann – wie in [13] gezeigt – nur bei verminderten Überbindemaßen lol < 0,4 · hu gegenüber dem Biegeversagen in Scheibenrichtung bemessungsrelevant werden und ist daher nur in Sonderfällen bei besonderen Ausführungsvarianten von Elementmauerwerk zu überprüfen. Die zugehörige Querkrafttragfähigkeit ergibt sich zu:

Gleichung 8.15

mit
c        Beiwert für die Schubspannungsverteilung
          c = 1,0 für h / l ≤ 1,0 bzw. für λv ≤ 1,0 und c = 1,5 für h / l ≥ 2 bzw. für λv ≥ 2.
          Zwischenwerte dürfen in beiden Fällen interpoliert werden.
lc       überdrückte Wandlänge bei starr-plastischer Spannungsverteilung nach Gl. (8.16)
t        Wanddicke
fk       charakteristischer Wert der Mauerwerksdruckfestigkeit nach Kap. 2.2.2
γM     Teilsicherheitsbeiwert für Mauerwerk nach Kap. 3.1.5
NEd   Bemessungswert der einwirkenden Normalkraft
lol      Überbindemaß
hu     Höhe des Steines

Die überdrückte Wandlänge lc muss in diesem Fall, da die maximale Auflast bemessungsrelevant ist, unter Ansatz einer starr-plastischen Spannungs-Dehnungs-Beziehung bestimmt werden und ergibt sich zu:

Gleichung 8.16

mit
Φmax   Traglastbeiwert in Abhängigkeit des Verfahrens zur Ermittlung der Schnittgrößen nach Kap. 7.5
l           Wandlänge