6.2.1 Anwendungsbedingungen

In DIN EN 1996-3/NA ist in Anhang A ein stark vereinfachtes Berechnungsverfahren für unbewehrte Mauerwerkswände bei Gebäuden mit höchstens 3 Geschossen geregelt. Damit kann die aufnehmbare Normalkraft ohne großen Aufwand nur in Abhängigkeit der vorhandenen Wandschlankheit direkt bestimmt werden. Zusätzlich zu den Bedingungen nach Abschnitt 6.1.1 gelten bei Anwendung des stark vereinfachten Verfahrens folgende weitere Anwendungsbedingungen:

  • Die Wände sind rechtwinklig zur Wandebene in horizontaler Richtung gehalten, und zwar entweder durch die Decken und das Dach oder durch geeignete Konstruktionen, z.B. Ringbalken mit aussteifender Steifigkeit.
  • Die kleinste Gebäudeabmessung im Grundriss beträgt mindestens 1/3 der Gebäudehöhe.
  • Die lichte Geschosshöhe ist nicht größer als 3,0 m.
  • Die Deckenauflagertiefe beträgt mindestens 2/3 der Wanddicke (a/t ≥ 2/3) oder mindestens 85 mm, der größere Wert ist einzuhalten. Eine Teilauflagerung ist jedoch erst bei einer Wanddicke t ≥ 36,5 cm zulässig.
  • Die Schlankheit der Wand darf nicht größer sein als λ = hef/t ≤ 21