4.1.4 Mitwirkende Breite angeschlossener Querwände

Nach DIN EN 1996-1-1/NA Abschnitt 5.5.3 dürfen an die Aussteifungswände schubsteif angeschlossene Querwände bis zur einer bestimmten mitwirkenden Breite mit angesetzt werden. Für die Berechnung der Wandsteifigkeit steht somit ein T-Querschnitt zur Verfügung. Eine derartige Berücksichtigung von Querwänden ist jedoch nur zulässig, wenn die Verbindung der Wandscheibe mit dem Gurt in der Lage ist, die entsprechenden Schubkräfte aufzunehmen und wenn der Gurt innerhalb der angenommenen mitwirkenden Breite nicht ausknicken kann. Eine Verbindung der Wände durch Flachstahlanker gilt nicht als schubsteifer Anschluss, vielmehr müssen die Wände verzahnt vermauert werden. Der Einfluss der Schubverformungen kann vernachlässigt werden, wenn die Gesamthöhe der Aussteifungsscheibe größer als deren zweifache Länge ist. Öffnungen in den Querwänden mit den Abmessungen kleiner h/4 oder l/4 dürfen vernachlässigt werden, anderenfalls sind sie als freies Wandende zu betrachten.

Die mitwirkende Breite einer Querwand darf nach DIN EN 1996-1-1/NA angenommen werden zu

 

Gleichung 4.11

mit

t       Wanddicke
b0    mitwirkende Breite
htot  Gesamthöhe der Aussteifungsscheibe
ls      Abstand zwischen Aussteifungswänden, die mit der Querwand verbundenen sind
h      lichte Geschosshöhe.
tQuerwand   Wanddicke der Querwand

Die Gesamthöhe der Aussteifungsscheibe wird durch htot beschrieben, ls bezeichnet den Abstand zwischen mit der Querwand verbundenen Aussteifungswänden und h die lichte Geschosshöhe. Bei Elementmauerwerk mit einem planmäßig verringerten Überbindemaß von lol/hu < 0,4 darf nur 40% der ermittelten mitwirkenden Breite beff angesetzt werden.