2.2.3 Zugfestigkeit von Mauerwerk parallel zur Lagerfuge

Die Zugfestigkeit der Steine und der geregelte Verband des Mauerwerks ermöglichen die Aufnahme von Zugspannungen parallel zur Lagerfuge. Die Zugfestigkeit des Mörtels in der Stoßfuge wird dabei vernachlässigt. Für die Bemessung im Grenzzustand der Tragfähigkeit wird die Zugfestigkeit von Mauerwerk parallel zur Lagerfuge nicht angesetzt. Bei Versagen auf Zug sind zwei Versagensmechanismen möglich (siehe dazu Bild 2-4). Es können entweder die Steine aufreißen oder die Haftreibung zwischen Mörtel und Stein wird überschritten.

Im Fall des Steinzugversagens beträgt die aufnehmbare Zugspannung die halbe Steinzugfestigkeit, da nur in jeder zweiten Steinreihe ein Stein vorhanden ist, während in den anderen der Riss durch die Stoßfuge verläuft. Im Fall des Reibungsversagens kann die aufnehmbare Zugspannung nach Gleichung (2.8) bestimmt werden (vgl. [14]).

Gleichung 2.8

mit

c+μ⋅σy   Schubfestigkeit in der Mörtelfuge
ü/h         Verhältnis Überbindemaß zu Steinhöhe