10.5 Hinweise zu Entwurf und Ausführung

Bereits beim Entwurf von Mauerwerksbauten sollte sich der Planer oder der Architekt Gedanken über die Ausführung von den verschiedenen Detailpunkten machen, um Rissbildungen und Schäden von vorneherein zu vermeiden. Einer dieser Detailpunkte ist die Ausgleichsschicht, die unter jeder Mauerwerkswand angeordnet werden muss und auf welcher die Wand aufgemauert wird. Diese Schicht wird immer mit Normalmauermörtel M 10 hergestellt und zwischen 10 und 30 mm dick ausgeführt. Alternativ dürfen auch Ausgleichssteine – sogenannte Kimmsteine – verwendet werden, die jedoch ebenfalls in einem Mörtelbett aus Normalmauermörtel M 10 verlegt werden müssen.

Die Aufgaben dieser Ausgleichsschicht sind:

  • Erstellung einer planebenen Fläche sowohl in Quer- als auch in Längsrichtung
  • Ausgleich von Unebenheiten in der Betonoberfläche der Bodenplatte/Decke
  • Ausgleich von Höhenunterschieden bzw. eines Gefälles

Die Ausgleichsschicht ist insofern von erhöhter Bedeutung, als dass die exakte Ausführung eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Wand in der Folge lotrecht und mit einem schnellen Baufortschritt aufgemauert werden kann. Mit dem Aufmauern darf jedoch erst begonnen werden, wenn die Ausgleichschicht ausreichend erhärtet ist.

Ein weiterer zu beachtender Detailpunkt ist die Auflagerung der Geschossdecken auf der Mauerwerkswand. Damit eine hinreichende Bewegung der Deckenscheibe möglich ist, kann eine Trennschicht zwischen Wand und Decke angeordnet werden. Hierfür eignet sich zum Beispiel eine Bitumenbahn oder eine Mörtelabgleichschicht (s. Bild 10-9). Die Horizontallasten können dabei nach wie vor über Reibung in die Wand abgeleitet werden.

Grundsätzlich ist es bei allen Bauwerken sinnvoll, einen klaren Lastfluss und einen gleichmäßigen Lastabtrag durch einen möglichst gleichmäßigen Grundriss sicherzustellen. Dadurch werden die einzelnen Bauteile in ungefähr der gleichen Größenordnung beansprucht und können somit ähnlich bemessen und das Gebäude wirtschaftlich ausgeführt werden. Hierfür eignen sich insbesondere ein gleichbleibendes Raster und ein symmetrischer Grundriss.

Ein weiterer Punkt, auf den ein gesondertes Augenmerk gelegt werden sollte, ist die oberste Geschossdecke, falls ein Stahlbeton-Flachdach ausgeführt werden soll. In der Regel sind hier die Decken nicht zugfest mit den Wänden verbunden. Da hier von oben keine Auflasten mehr vorhanden sind, besteht die Gefahr, dass sich die Ecken der Decke nach oben aufwölben. Um solche Eckaufwölbungen zu vermeiden kommen verschiedene Lösungsmöglichkeiten in Betracht: Es kann einerseits eine Attika mit einer ausreichend hohen Steifigkeit auf der obersten Geschossdecke ausgeführt werden, die eine Auflast erzeugt und der Aufwölbung entgegen wirkt. Andererseits können die Eckbereiche der Decke verankert werden. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, in den Ecken der Decke eine zusätzliche Drillbewehrung zu verlegen.

Weiterhin ist bei der Erstellung von Mauerwerkswänden zu beachten, dass kein Mischmauerwerk ausgeführt wird (s. Bild 10-10). Weder sollten in einer Wand verschiedenartige Steinsorten verwendet werden, noch dürfen bei gleichen Mauersteinen einzelne Steine gedreht eingebaut werden. Auch unterschiedliche Formate einer Steinsorte sollten nach Möglichkeit nicht innerhalb einer Wand vermischt werden. Der Grund hierfür liegt in den unterschiedlichen Steifigkeiten und Verformungseigenschaften der verschiedenen Steine und Steinsorten. Diese bewirken einen deutlich ungleichmäßigeren Lastabtrag und die Gefahr einer Rissbildung wird maßgeblich erhöht.

Vertikale Schlitze und Aussparungen sind bei der Bemessung stets zu berücksichtigen, wenn die in Tabelle 10-5 angegebenen Grenzwerte überschritten werden. Die Abminderung der Druck-, Schub- und Biegetragfähigkeit von Mauerwerkswänden infolge vertikaler Schlitze und Aussparungen darf vernachlässigt werden, wenn diese Schlitze und Aussparungen nicht tiefer als tch,v sind. Dabei sollten bei der Bestimmung der rechnerischen Schlitz- und Aussparungstiefe die Löcher berücksichtigt werden, die bei der Herstellung der Schlitze und Aussparungen erreicht werden. Werden die Grenzwerte nach Tabelle 10-5 überschritten, muss die Wandtragfähigkeit mit dem infolge der Schlitze und Aussparungen reduzierten Mauerwerksquerschnitt rechnerisch überprüft werden. Die Restwanddicke nach Tabelle 10-5 Spalte 4 sowie der Mindestabstand nach Spalten 6 und 7 sind einzuhalten.

Vertikale Schlitze und Aussparungen sind auch dann ohne Nachweis zulässig, wenn die Querschnittsschwächung, bezogen auf 1 m Wandlänge, weniger als 6 % beträgt und die Wand nicht drei- oder vierseitig gehalten nachgewiesen wird. Hierbei muss jedoch die Restwanddicke nach Tabelle 10-5, Spalte 4 eingehalten sein und der Mindestabstand nach Spalte 6 darf nicht unterschritten werden.

Tabelle 10-5: Ohne Nachweis zulässige Größe tch,v vertikaler Schlitze und Aussparungen im Mauerwerk nach [8]

1234567
WanddickeNachträglich hergestellte Schlitze und Aussparungen cMit der Errichtung des Mauerwerks hergestellte Schlitze und Aussparungen
maximale Tiefea
tch,v
maximale Breite
(Einzelschlitz)b
Verbleibende
Mindestwand-
dicke
maximale
Breiteb
Mindestabstand der
Schlitze und Aussparungen
von Öffnungenuntereinander
[mm][mm][mm][mm][mm]  
115 - 14910100--≥ 2fache Schlitzbreite
bzw. ≥ 240 mm
≥ Schlitzbreite
150 - 17420100--
175 - 19930100115260
200 - 23930125115300
240 - 29930150115385
300 - 36430200175385
≥ 36530200240385
a Schlitze, die bis maximal 1 m über den Fußboden reichen, dürfen bei Wanddicken ≥ 240 mm bis 80 mm Tiefe und 120 mm Breite ausgeführt werden.
b Die Gesamtbreite von Schlitzen nach Spalte 3 und Spalte 5 darf je 2 m Wandlänge die Maße in Spalte 5 nicht überschreiten. Bei geringeren Wandlängen als 2 m sind die Werte in Spalte 5 proportional zur Wandlänge zu verringern.
c Abstand der Schlitze und Aussparungen von Öffnungen ≥ 115 mm

Horizontale und schräge Schlitze sind mit einer maximalen Schlitztiefe tch,h nach Tabelle 10-6 ohne gesonderten Nachweis der Tragfähigkeit des reduzierten Mauerwerksquerschnitts auf Druck, Schub und Biegung zulässig, sofern die zusätzliche Exzentrizität in diesem Bereich begrenzt wird. Klaffende Fugen infolge planmäßiger Exzentrizität der einwirkenden charakteristischen Lasten (ohne Berücksichtigung der Kriechausmitte und der Stabauslenkung nach Theorie II. Ordnung) dürfen rechnerisch höchstens bis zum Schwerpunkt des Gesamtquerschnittes entstehen. Generell sind horizontale und schräge Schlitze in den nach DIN 18015-3 vorgesehenen Installationszonen anzuordnen. Horizontale und schräge Schlitze in Langlochziegeln sind jedoch nicht zulässig. Sofern die Schlitztiefen die in Tabelle 10-6 angegebenen Werte überschreiten, muss die Tragfähigkeit mit dem infolge der horizontalen und schrägen Schlitze reduzierten Mauerwerksquerschnitt rechnerisch nachgewiesen werden.

Tabelle 10-6: Ohne Nachweis zulässige Tiefe tch,h horizontaler und schräger Schlitze und Aussparungen im Mauerwerk nach [8]

Wanddicke [mm]Maximale Schlitztiefe tch,h a [mm]
Unbeschränkte LängeLänge 1 250 mm b
115 - 149--
150 - 174-0 c
175 - 2390 c25
240 - 29915 c25
300 - 36420 c30
über 36520 c30
a Horizontale und schräge Schlitze sind nur zulässig in einem Bereich ≤ 0,4 m ober- oder unterhalb der Rohdecke sowie jeweils an einer Wandseite. Sie sind nicht zulässig bei Langlochziegeln.
b Mindestabstand in Längsrichtung von Öffnungen ≥ 490 mm, vom nächsten Horizontalschlitz zweifache Schlitzlänge.
c Die Tiefe darf um 10 mm erhöht werden, wenn Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Tiefe genau eingehalten werden kann. Bei Verwendung solcher Werkzeuge dürfen auch in Wänden ≥ 240 mm gegenüberliegende Schlitze mit jeweils 10 mm Tiefe ausgeführt werden.