10.1 Nichttragende Außenwände

Entsprechend ihrer Definition dürfen nichttragende Wände keine Lasten aus anderen Bauteilen aufnehmen oder weiterleiten. Sie müssen jedoch in der Lage sein, auf sie selbst einwirkende Belastungen - z.B. infolge Eigengewicht oder Wind - auf andere tragende Bauteile abzutragen. Nichttragende Außenwände müssen demzufolge ihr Eigengewicht sowie die auf ihre Fläche wirkenden Windlasten sicher auf die angrenzenden tragenden Bauteile, z. B. Wand- und Deckenscheiben, Stahl- oder Stahlbetonstützen und -unterzüge, abtragen.

Nichttragende Außenwände können entsprechend den gestellten Anforderungen einschalig oder mehrschalig, verputzt oder unverputzt, mit zusätzlicher Wärmedämmung, mit vorgehängter Fassade oder anderen Konstruktionen ausgeführt werden. Sind in nichttragenden Außenwänden Fenster- oder Türöffnungen vorgesehen, die Einfluss auf Stabilität und Lastabtragung der Wand haben, ist ein statischer Nachweis der Wand erforderlich.

Bei vorwiegend windbelasteten, nichttragenden Ausfachungswänden ist nach DIN EN 1996 3/NA Anhang C kein gesonderter Nachweis erforderlich, wenn die Wände durch die angrenzenden Bauteile vierseitig gehalten sind (z.B. durch Verzahnung, Versatz oder Anker) und die Größe der Ausfachungsflächen Aw = h · l nach Tabelle 10-1 eingehalten ist. Außerdem müssen die Mauersteine mindestens die Steindruckfestigkeitsklasse 4 aufweisen. Des Weiteren ist bei Elementmauerwerk zwingend ein Überbindemaß lol ≥ 0,4 · hu erforderlich, damit der Anhang C angewendet werden darf.

Zur Ermittlung des Seitenverhältnisses der Ausfachungsflächen sind die lichten Maße des Ausfachungsmauerwerks zwischen den angrenzenden tragenden Bauteilen (Stützen, Riegel usw.) zu verwenden. Die angegebenen Höhen über Gelände beziehen sich auf die Oberkante der jeweiligen Ausfachungsfläche. Eine Stoßfugenvermörtelung ist entsprechend DIN EN 1996-3/NA auch bei zweiachsigem Lastabtrag nicht zwingend erforderlich, wenn das Überbindemaß lol ≥ 0,4 · hu ist.

Tabelle 10-1: Größte zulässige Werte der Ausfachungsfläche nichttragender Außenwände nach DIN EN 1996-3/NA ohne rechnerischen Nachweis

1 2 3 4 5
Wanddicke
t mm
Größte zulässige Werte1), 2) der Ausfachungsfläche in m² beieiner Höhe über Gelände von
0 m bis 8 m8 m bis 20 m3)
h/l= 1,0h/l 2,0 oder h/l 0,5h/l = 1,0h/l 2,0 oder h/l 0,5
1153), 4)128--
1504)12885
1752014139
24036252316
30050333523
1) Bei Seitenverhältnissen 0,5 < h/l <1,0 und 1,0 < h/l < 2,0 dürfen die größten zulässigen Werte der Ausfachungsflächen geradlinig interpoliert werden.
2) Die angegebenen Werte gelten für Normalmauermörtel mindestens der Klasse M5 und Dünnbettmörtel
3) In WLZ 4 nur im Binnenland zulässig.
4) Bei Verwendung von Steinen der Festigkeitsklassen ≥ 12 dürfen die Werte dieser Zeile um 1/3 vergrößert werden.

Nach DIN EN 1996-1-1 können Ausfachungsflächen mit Hilfe eines Verfahrens unter Verwendung von Biegemomentenkoeffizienten nachgewiesen werden. Gemäß dem Deutschen Nationalen Anhang ist die Anwendung dieses Verfahrens mit den angegebenen Parametern jedoch nicht zulässig, da die im EC 6 angegebenen Biegemomentenkoeffizienten die begrenzte Rotationskapazität von Mauerwerk nicht hinreichend abdecken.

Ein weiteres vereinfachtes Nachweisverfahren wurde im Rahmen von verschiedenen Forschungsvorhaben an der Technischen Universität Darmstadt entwickelt. Für weitere Informationen hierzu wird auf [19] verwiesen.