1.3.3 Tragende und nichttragende Wände

Abgesehen vom Wandaufbau können Mauerwerkswände auch nach ihrer Tragfunktion in tragende und nichttragende Wände unterschieden werden. Als tragend werden alle Wände angesehen, die Lasten aus anderen Bauteilen (z.B. aus Decken, Unterzügen, etc.) aufnehmen bzw. weiterleiten und somit am Lastabtrag des Gebäudes beteiligt sind. Nichttragende Wände dürfen keine Lasten aus anderen Bauteilen aufnehmen. Sie müssen jedoch in der Lage sein auf sie selbst wirkende Belastungen – z.B. Wind, Anprall, etc. – auf andere tragende Bauteile abzutragen.

Grundsätzlich ist zwischen nichttragenden Außenwänden (z.B. Giebelwände, Ausfachungswände bei Stahlbetonskelettbauten) und nichttragenden Innenwänden (z.B. Trennwänden) zu unterscheiden. Im Eurocode sind Regelungen für nichttragende Außenwände zu finden, während für nichttragende Innenwände zusätzliche Regelungen auch in DIN 4103 enthalten sind. Die Bemessung nichttragender Wände wird in Kap. 10 behandelt.