1.1.1 Schutzfunktionen

Im Verband hergestelltes Mauerwerk erfüllt eine Vielzahl von Funktionen gleichzeitig:

  • Raumabschluss (untereinander und nach außen)
  • Tragkonstruktion/Lastabtrag
  • (Fassaden-) Gestaltung des Bauwerks
  • Schallschutz
  • Schutz vor Kälte
  • Wärmeschutz
  • Brandschutz
  • Schutz vor Witterungseinflüssen

Aus künstlichen Steinen erstellte Wände und Decken umhüllen bewohnten oder anderweitig genutzten Raum und schützen vor Einblick. Die Raumbildung wird im Mauerwerksbau insbesondere durch das rechteckige Format der Steine bestimmt, so dass rechteckige Grundrissformen vorteilhaft sind. Durch die Wahl geeigneter Steingrößen bzw. leicht zusägbarer Mauersteinblöcke und entsprechende Fugenausbildung sind aber auch gekrümmte Mauerwerkswände möglich. Mauerwerk wird heutzutage überwiegend für vertikale Tragelemente (Wände, Pfeiler) eingesetzt, während es früher durch Aktivierung der Gewölbewirkung auch zum horizontalen Raumabschluss (z. B. Decken) verwendet wurde.

Aufgrund seiner relativ hohen Druckfestigkeit ist Mauerwerk in erster Linie zur Abtragung senkrecht zur Lagerfuge einwirkender Normalkräfte geeignet. Eine aus Stein und Mörtel im Verband erstellte Wand weist jedoch auch eine nicht unerhebliche Schubfestigkeit - insbesondere in Wandlängsrichtung - auf, sodass Mauerwerkswände der Aussteifung von Gebäuden gegen angreifende Horizontalkräfte dienen können. Mauerwerkswände sind aufgrund ihrer geringen Zug- und Biegezugfestigkeit nur sehr bedingt in der Lage Biegebeanspruchungen abzutragen. Für die Tragfähigkeit einer Mauerwerkswand sind die Mauerdicke, die Stein- und Mörtelfestigkeit, die Konstruktion und die Verbindung mit anderen Wänden und Decken ausschlaggebend.

Äußere Wände dienen u. a. dem Witterungsschutz und sind in Bezug auf Material, Mauerstärke und Wandaufbau so auszubilden, dass es zu keiner Durchfeuchtung bis zur inneren Wandoberfläche kommt.

Außenwände, Wohnungstrennwände und Treppenhauswände müssen den in der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung geforderten Wärmeschutz erfüllen. Dieser richtet sich nach der Gesamtenergiebilanz des Gebäudes.

Bezüglich des Schallschutzes von Wohnungstrennwänden und Treppenhauswänden sind die Anforderungen nach DIN 4109 zu erfüllen, wobei zwischen normalem und erhöhtem Schallschutz zu unterscheiden ist. Gleiches gilt zwischen Wohnräumen und Räumen mit anderer Nutzung (z.B. Arbeitsräume, Maschinenräume etc.). Auch Außenwände sollten hinreichenden Schallschutz gegen Verkehrslärm aufweisen. Die Schalldämmung einschaliger Wände hängt im Wesentlichen vom Wandgewicht (höheres Gewicht = besserer Schallschutz) ab, welches durch Wandstärke, Rohdichte, Lochbild und Fugenprofil beeinflusst wird. Ein Putz verbessert die Schalldämmung beträchtlich, insbesondere bei Mauerwerk ohne Stoßfugenvermörtelung. Schallbrücken zwischen Wand und Decke sowie im Bereich von Wandöffnungen (Türen, Fenster) müssen vermieden werden. Bei zweischaliger Ausführung von Haustrennwänden mit Schallschutzlängsfuge genügen geringere Wandgewichte, wenn die Fuge eine entsprechende Dicke und/oder mineralische Dämmeinlagen aufweist.

Grundsätzlich sind sämtliche Mauersteine nicht brennbar und damit der Baustoffklasse A1 nach DIN EN 771 zuzuordnen. In brandschutztechnischer Hinsicht werden tragende und nichttragende sowie raumabschließende und nichtraumabschließende Wände unterschieden. Um das Übergreifen eines Feuers auf benachbarte Gebäudeteile zu vermeiden, müssen in bestimmten Abständen Brandwände oder Komplextrennwände mit erhöhten Brandschutzanforderungen angeordnet werden. Das Tragverhalten von Mauerwerkswänden und Mauerwerkspfeilern hängt im Brandfall im Wesentlichen vom Wandgewicht und vom Ausnutzungsgrad nach DIN EN 1996-1-1/NA (NEd / NRd) ab. In Abhängigkeit des erforderlichen Feuerwiderstands sind je nach Wandkonstruktion unterschiedliche Mindestwandstärken erforderlich.

Die wesentlichen bauphysikalischen Einwirkungen auf die Mauerwerkswände zeigt Abb.1-1.